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Es werden Posts vom Juli, 2011 angezeigt.

freispruch für totschläger

in sittensen tötete ein rentner einen sechszehnjährigen durch einen schuss in den rücken und wurde vom gericht in stade vom vorwurf des totschlages freigesprochen - er habe in notwehr gehandelt. der jugendliche hatte zuvor mit vier komplizen den 77-jährigen in seinem haus überfallen und ausgeraubt. als der überfallene den alarm auslöste, flüchteten die eindringlinge, der rentner eröffnete das feuer und traf dabei einen jugendlichen in den rücken. es ist unbestritten - der überfall der jugendlichen war ein verbrechen, welches natürlich eine adäquate gegenwehr rechtfertigt, um gefahr von laib und eigentum abzuwenden - der einssatz von schusswaffen ist dabei eingschlossen. nun waren die jugendlichen aber bereits auf der flucht, die gefahr war also nicht mehr unmittelbar gegeben. erst in dieser situation feuerte der angegriffene auf die flüchtenden. trotzdem trifft ihn keine schuld? auch wenn sich einem die genauen vorkommnisse nicht erschließen, so ist dieses urteil doch fragwürdig... SIT