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freispruch für totschläger

in sittensen tötete ein rentner einen sechszehnjährigen durch einen schuss in den rücken und wurde vom gericht in stade vom vorwurf des totschlages freigesprochen - er habe in notwehr gehandelt. der jugendliche hatte zuvor mit vier komplizen den 77-jährigen in seinem haus überfallen und ausgeraubt. als der überfallene den alarm auslöste, flüchteten die eindringlinge, der rentner eröffnete das feuer und traf dabei einen jugendlichen in den rücken.

es ist unbestritten - der überfall der jugendlichen war ein verbrechen, welches natürlich eine adäquate gegenwehr rechtfertigt, um gefahr von laib und eigentum abzuwenden - der einssatz von schusswaffen ist dabei eingschlossen. nun waren die jugendlichen aber bereits auf der flucht, die gefahr war also nicht mehr unmittelbar gegeben. erst in dieser situation feuerte der angegriffene auf die flüchtenden. trotzdem trifft ihn keine schuld? auch wenn sich einem die genauen vorkommnisse nicht erschließen, so ist dieses urteil doch fragwürdig...

SITTENSEN (dpa). Die tödlichen Schüsse auf einen jugendlichen Räuber werden für einen Rentner kein juristisches Nachspiel haben. Die Staatsanwaltschaft Stade stellte die Ermittlungen gegen den 77-Jährigen wegen möglichen Totschlags ein. Der Mann hatte im Dezember auf fünf flüchtende Räuber geschossen, die ihn auf seinem Grundstück in Sittensen überfallen hatten, dabei traf er den 16-Jährigen tödlich in den Rücken. Der Rentner habe in Notwehr gehandelt, sagte die Anklagebehörde. Deshalb sei er berechtigt gewesen zu schießen, obwohl die Räuber schon auf der Flucht waren. "Er hat sein Eigentum verteidigt."

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