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Neulich in Flensburg oder Ladungssicherung tut Not!


Wer mal mit dem Hänger unterwegs war, um z.B. etwas Sperriges zu transportieren, der hat sich wahrscheinlich Gedanken um die Sicherung der Ladung gemacht. Das ist auch richtig so und wird vom Gesetzgeber verlangt (§ 22 StVO). Als ich dieses Foto kürzlich in Flensburg auf der Osttangente aufnahm, war ich selbst mit Hänger und einer Ladung Schalbretter auf dem Weg zur Baustelle. Der Kollege im weißen Bulli meinte es offenbar etwas zu gut oder hatte ein sich mir nicht unmittelbar erschließendes Motiv, seine Ladung mit einem Netz zu sichern. Ja, richtig, es handelt sich um eine Fuhre Sand, und nein, es befand sich kein weiteres Gut auf dem Hänger. Definitiv ein Fall für den Witzig-Stempel!

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