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gewerbeauskunft-zentrale & co

abzocker werden immer frecher

die abzocke-masche ist ja hinlänglich bekannt, und man muss schon ziemlich doof oder sehr in eile oder wie auch immer sein, um darauf reinzufallen:

ein schreiben flattert ins haus/ die firma und man wird aufgefordert, die daten des unternehmens auf dem schreiben zu bestätigen/ vervollständigen, zu unterschreiben und dann kostenlos! zurück zu faxen.

das schreiben sieht amtlich aus (seit einiger zeit mit barcode - wichtig, wichtig) und als absender steht da z.b. gewerbeauskunft-zentrale oder mediziner verzeichnis ausg. europa.

wer tatsächlich unterschreibt und faxt, der findet mit sicherheit bald eine rechnung über etliche hundert oder gar über tausend € im briefkasten vor (vielleicht sogar auch einen völlig nutzlosen eintrag in einem im www dahindümpelden web-verzeichnis).

mit der unterschrift bestätigt man nämlich nicht nur die korrektheit der adressdaten, sondern ordert den oben erwähnten eintrag im web für etwa 40 € im monat (mal sind's 39,85 €, mal 63 oder sogar 957 €/jahr)

also vorsicht! erstmal genau lesen, was da steht, dann ggf. mal googeln und sich nicht von amtlich aussehenden schreiben irritieren lassen! ist das kind in den brunnen gefallen, dann kann man entweder zahlen (das wäre die einfachste lösung) oder man fechtet das schreiben an und bezieht sich darin auf den paragraphen 123 des bgb, welcher die arglistige täuschung zum inhalt hat.

ein solches antwort-schreiben könnte etwa folgenden inhalt haben:


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ich beziehe mich auf Ihre Rechnung [Rechnungsnummer] vom [Datum].

Eine mögliche Vertragsabschlusserklärung durch uns fechten wir hiermit aufgrund arglistiger Täuschung gem. § 123 Abs. 1 BGB an. In Ihrem Schreiben vom [...] wird nicht in der erforderlichen Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Durch die Aufmachung Ihres Schreibens suggerieren Sie einen kostenfreien Eintrag in Ihr Web-Verzeichnis.

Im Falle der Übersendung weiterer Zahlungsaufforderungen erwägen wir die Erhebung einer negativen Feststellungsklage und behalten uns eine strafrechtliche Überprüfung der Angelegenheit vor.

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sie können obiges musterschreiben hier als pdf herunterladen: anfechtung_branchenbuchabzocke.pdf

bedenken sie, dass sie als gewerbetreibender angeschrieben wurden. sie haben als solcher nicht die gleichen rechte, wie eine privatperson. es wir vielmehr davon ausgegangen, dass sie eine besondere sorgfalt bei geschäftsvorgängen (um einen handelt es sich auch in diesem betrugsversuchsfall) walten lassen. insbesondere betrifft dies das unterzeichnen von geschäftspapieren.

nichts desto trotz sollte man diesen kriminellen machenschaften adäquat begenen und keinesfalls sofort zahlen (am besten natürlich gar nicht erst unterschreiben). eine gute reaktion ist es, den rückkuvert leer und unfrei zurückzuschicken, so muss der empfänger wenigstens das rückporto zahlen - das summiert sich...

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